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8.5.2020, 8:20 - Archiv

ŠKODA Schweiz gewährt aus Kulanzgründen eine Verlängerung der Neufahrzeuge- und Werksanschlussgarantie

›   Schweizweite Verlängerung der Herstellergarantie bis spätestens 31. August 2020
›   Dreimonatige Garantieverlängerung ermöglicht ŠKODA Kunden einen reibungslosen Werkstattbesuch

Mladá Boleslav / Cham, 8. Mai 2020 – In den vergangenen Wochen hatten viele ŠKODA Kunden aufgrund der Auswirkungen der Covid-19-Pandemie nur eingeschränkt Gelegenheit, bei ihren ŠKODA Partnern ihre Garantieansprüche wahrzunehmen. Aus diesem Grund gewährt ŠKODA Schweiz seinen Kunden aus Kulanzgründen eine Verlängerung seiner Neufahrzeuge- und Werksanschlussgarantie. 

Thomas Mani, Leiter Aftersales bei ŠKODA Schweiz betont: „Vor dem Hintergrund der Covid-19-Pandemie war es vielen ŠKODA Kunden nicht möglich, ihren ŠKODA Partner rechtzeitig aufzusuchen, um Garantieansprüche wahrzunehmen. Aus diesem Grund wollen wir unseren Kunden entgegenkommen und gewähren ihnen eine dreimonatige Garantieverlängerung. Diese Massnahme ermöglicht es den Kunden, ihren Werkstattbesuch optimal planen zu können.“

Die Garantieverlängerung gilt für alle ŠKODA Fahrzeuge weltweit mit Ausnahme der Fahrzeuge, die in China oder für den chinesischen Markt produziert wurden. Voraussetzung ist, dass die ŠKODA Neufahrzeuge- bzw. Werksanschlussgarantie zwischen dem 1. März 2020 und 31. Mai 2020 bereits ausgelaufen ist oder noch ausläuft. Die Frist endet drei Monate nach Ablauf der ursprünglichen Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie beziehungsweise spätestens am 31. August 2020, je nachdem, welcher Zeitpunkt früher eintritt.

Eine allfällige Laufleistungsbegrenzung der ŠKODA Neufahrzeuge- oder Werksanschlussgarantie sowie weitere Konditionen bleiben im Zuge der Garantieverlängerung bestehen. Sollte sich die Verlängerung der Neufahrzeuggarantie mit dem Beginn der optionalen ŠKODA Werksanschlussgarantie überschneiden, verschiebt sich der Beginn der Werksanschlussgarantie kostenlos um drei Monate nach hinten. Für Thomas Mani ist klar: „Für ŠKODA ist es wichtig, auch in dieser ungewohnten und schwierigen Zeit für ihre Kunden und ihre Anliegen da zu sein und die Kundenbedürfnisse bestmöglich zu erfüllen.“

Diese Verlängerung der Garantiefristen aus Kulanzgründen ist ein einmaliges und freiwilliges Entgegenkommen des Herstellers ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und ohne Verpflichtung für die Zukunft.

Die Schweizer ŠKODA Partner stehen für Terminvereinbarungen gerne zur Verfügung. Ab dem 11. Mai 2020 öffnen zudem die Showrooms der Schweizer ŠKODA Partner wieder ihre Türen.

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